Standorte der Pflegeberatung Harmony GmbH

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Unterstützung durch Angehörige bei der Pflege

Ab Pflegegrad 2 steht pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld zu.

Oft möchten Angehörige Ihre Verwandten selbst in heimischer Umgebung pflegen. Gesetzlich sind sie jedoch nicht dazu verpflichtet, die Pflege zu übernehmen. Als Alternative kann ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden. Dies kann beispielsweise auch erforderlich werden, wenn keine räumliche Nähe besteht und der Pflegebedürftige weiter entfernt wohnt.

Entscheiden sich Angehörige für die häusliche Pflege, so erhalten sie ab Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad.

Unterstützung durch Angehörige bei der Pflege
individurelle Pflegeberatung

Zusätzliche Unterstützung für Angehörige

Zusätzlich können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 auch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR/Monat nutzen.

Fallen pflegende Angehörige bei der Betreuung aus – beispielsweise wegen Krankheit oder aufgrund von Urlaub – kann der Pflegebedürftige eine Verhinderungspflege oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Pro Kalenderjahr stehen für die Verhinderungspflege 1.612 Euro für maximal 6 Wochen zur Verfügung.

Zusätzlich kann für maximal 2 Wochen die Kurzzeitpflege genutzt und mit bis zu 806 Euro vergütet werden.

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Pflegeberatung Leverkusen, Duisburg, Köln

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Alle wichtigen Informationen im Überblick:

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Was ist Pflegeberatung?

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Informationen zur Pflegeberatung

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Ablauf der Pflegeberatung

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Beratungseinsatz

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Verpflichtung zur Pflegeberatung

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Fristen zur Pflegeberatung

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Kosten der Pflegeberatung

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