Pflegegrade – Welche Pflegegrade gibt es?
Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes und damit über den Unterstützungsumfang. Umso wichtiger ist es für Pflegebedürftige, dass dieser zu ihrem Unterstützungsbedarf passt.
Am 1. Januar 2017 wurde das System der Pflegestufen reformiert und die bisherigen Pflegestufen von den neuen Pflegegraden abgelöst. Es gibt nun die Pflegegrade 1 bis 5. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe des Pflegegrades und damit zugleich auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen, welche die Pflegekasse erbringt.
- Während bei Pflegegrad 1 eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ besteht,
- ist bei Pflegegrad 2 bereits eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“
- Bei „schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit“ erfolgt eine Einstufung in Pflegegrad 3,
- Pflegegrad 4 + 5 setzt „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit“ Für die Bewilligung von Pflegegrad 5 ist zusätzlich ein sehr hoher Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung Voraussetzung.
» Hier erfahren Sie mehr über die Pflegebedürftigkeit sowie die Begutachtung
Die Pflegegradpunkte im Überblick
Pflegegrad | Punkte (von) | Punkte (bis) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 12,5 | < 27 |
Pflegegrad 2 | 27 | < 47,5 |
Pflegegrad 3 | 47,5 | < 70 |
Pflegegrad 4 | 70 | < 90 |
Pflegegrad 5 | 90 | 100 |