Pflegeberatung Harmony Leverkusen
und Umgebung
Pflegeberatung – Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB
Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Ihnen eine fundierte Pflegeberatung sowie Pflegesachgespräche von hoher Qualität anzubieten.
Denn Pflegesachgespräche sichern den Erhalt des Pflegegrades und des Pflegegeldes. Unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen führen qualifizierte Pflegesachgespräche durch und stehen Ihnen für eine Beratung bei Ihnen zu Haus zur Verfügung.
Über Uns
Mit der Alltagsbetreuung Harmony bieten wir bereits seit vielen Jahren regelmäßige Alltagsbetreuung an. Betreute Personen oder deren Angehörige fragen uns häufig nach einer erfahrenen und qualifizierten Pflegeberatung. Aufgrund des großen Bedarfs und der hohen Zahl der Anfragen haben wir uns dazu entschieden, die Pflegeberatung als eigenständigen Service anzubieten, um Sie noch gezielter unterstützen zu können.
Was ist Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung ist ein durch die Pflegeversicherung finanziertes Beratungsgespräch. Es unterstützt pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bei der Ermittlung des Pflegebedarfs und der Optimierung der Pflegesituation.
Informationen zur Pflegeberatung
Zu unserem Beratungsspektrum gehören verschiedene Beratungsangebote für Ratsuchende sowie Pflegebedürftige oder deren Angehörige, die eine Pflegeberatung benötigen.
Anspruch auf Pflegeberatung
Jeder Krankenversicherte in Deutschland, der Leistungen von der Pflegeversicherung erhält, hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Ebenfalls haben Versicherte, die noch keine Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, jedoch einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, einen Anspruch auf eine Beratung.
Ablauf der Pflegeberatung
Beim Beratungsbesuch wird zunächst die Pflege- sowie Betreuungssituation allgemein eingeschätzt. Unsere Pflegeberater*innen machen sich vor Ort ein eigenes Bild. Ihre Aufgabe ist es zu beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind.
Beratungseinsatz
Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, ist ab Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungsgesprächen verpflichtet. Dabei handelt es sich um den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.
Verpflichtung zur Pflegeberatung
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz grundsätzlich freiwillig und kann Pflegebedürftige bei der Ermittlung und Verbesserung ihres konkreten Bedarfs unterstützen. Auch wenn die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend.
Hingegen kann der „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI verpflichtend sein.
Fristen zur Pflegeberatung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher sind dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen, sofern sie Pflegegeld beziehen und die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird. Erfolgt der Beratungseinsatz nicht, oder wird er nicht nachgewiesen, so kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Kosten der Pflegeberatung
Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI werden von der Pflegekasse bzw. der privaten Krankenversicherung übernommen.
Dabei muss der Versicherte nicht in Vorleistung treten und der*die Pflegeberater*in rechnet die Kosten in der Regel selbst mit der Pflegekasse ab. Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige können also einen Beratungstermin wahrnehmen, ohne sich dabei um die bürokratische Abwicklung kümmern zu müssen.
Beratungsbesuch
Die Pflegeberater*innen der Pflegeberatung Harmony besuchen Sie zu Hause. So können sie sich ein umfassendes Bild von Ihrer aktuellen Pflegesituation machen und konkrete Vorschläge für mögliche Verbesserungen unterbreiten.
Sie müssen sich dabei um (fast) nichts kümmern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns und planen Sie etwas Zeit für das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause ein.