Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Häufige Fragen zur Pflegeberatung: hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Pflegeberatung.
Was versteht man unter Pflegeberatung?
Es gibt verschiedene Arten von Pflegeberatung, insbesondere die freiwillige und allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie der „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI der gegebenenfalls verpflichtend sein kann.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder Krankenversicherte in Deutschland, der Leistungen von der Pflegeversicherung erhält, hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Einen Anspruch haben zudem Versicherte, die noch keine Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, jedoch einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.
Warum ist Pflegeberatung wichtig?
Die Pflegeberatung dient dazu, Pflegebedürftige sowie deren Angehörige umfassend zum Thema Pflege zu beraten, sie über ihre Ansprüche zu informieren und sie zu unterstützen. Ein Schwerpunkt der Pflegeberatung liegt darin, den Hilfebedarf individuell einzuschätzen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Ergänzend gibt es den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI der gegebenenfalls verpflichtend und Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld sein kann.
Wie läuft die Pflegeberatung ab?
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB X findet grundsätzlich beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. So hat der*die Pflegeberater*in die Möglichkeit, die individuelle Situation vor Ort zu prüfen und bei Bedarf Verbesserungen in die Wege zu leiten. Der*Die Pflegeberater*in bespricht gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und macht Ihnen Angebote zur Unterstützung.
Was kostet die Pflegeberatung?
Wurde bei der Pflegeversicherung ein Pflegegrad beantragt oder liegt bereits mindestens Pflegegrad 1 vor, so ist die Pflegeberatung für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden vom zuständigen Träger, also der Pflegekasse oder der privaten Krankenkasse übernommen.
Verpflichtung zur Pflegeberatung
Die allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist freiwillig. Das Gesetz formuliert den Anspruch von Pflegebedürftigen auf Unterstützung.
Hingegen kann der „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI verpflichtend sein.
Fristen zur Pflegeberatung
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 oder höher sind dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen, sofern sie Pflegegeld beziehen und die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird. Die Beratungsbesuche sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.
Wer kann die Pflegeberatung durchführen?
Eine allgemeine Pflegeberatung kann von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeberater*innen durchgeführt werden, die nach § 7 a SGB XI zertifiziert sind.
Darüber hinaus gibt es Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI, welche gegebenenfalls verpflichtend sind, um weiterhin Pflegegeld zu beziehen.
Die Pflegeberatung Harmony GmbH ist sowohl für Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI als auch für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI qualifiziert.
Wer führt den Beratungseinsatz durch?
Die Beratung findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird durch anerkannte Beratungsstellen wie zum Beispiel die Pflegebetreuung Harmony GmbH sowie durch zugelassene Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst, durchgeführt.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Ob Pflegebedürftigkeit besteht, beurteilen Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bzw. bei privat Versicherten sind Gutachter*innen der Firma MEDICPROOF zuständig. Im Gutachten werden insgesamt sechs Module geprüft und Punkte bezüglich des Grades der Selbständigkeit und der noch vorhandenen Fähigkeiten vergeben.
» Mehr über die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit erfahren
Welche Qualifikation berechtigt zum Pflegeberater?
Welche Qualifikation berechtigt zum Pflegeberater nach 7a SGB XI sowie nach § 37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung wird durch qualifizierte Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder private Pflegeberater wie die Pflegeberatung Harmony GmbH durchgeführt. Qualifizierte Berater*innen verfügen über eine entsprechende Weiterbildung. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist nur dann sichergestellt, wenn die Pflegeberatung durch eine*n anerkannte*n Pflegeberater*in erfolgt.