Ablauf der Pflegeberatung
Sowohl bei der allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI als auch beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI besuchen die Fachkräfte der Pflegeberatung Harmony GmbH Sie zu Hause. Die Ziele dieser beiden Pflegeberatungen unterscheiden sich jedoch.
Häufig wird uns die Frage gestellt: Ist eine „Pflegeberatung“ dasselbe wie ein „Beratungseinsatz“? Denn sowohl die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI als auch der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI werden vielerorts als „Pflegeberatung“ bezeichnet. Die mangelnde begriffliche Abgrenzung trägt oft zur Verwirrung bei. Daher möchten wir Ihnen nachfolgend die Unterschiede erläutern:
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Ziel der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist, dem Ratsuchenden Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten vorzustellen. Beispielsweise zu Entlastungsangeboten, Hilfsangeboten oder Sozialleistungen. Es wird ein individueller Versorgungsplan im Sinne eines so genannten Fallmanagements ausgearbeitet.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI hingegen soll die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen. D.h. der zu Pflegende verfügt bereits über einen Pflegegrad und erhält häusliche Pflege. Während die Beratungsbesuche bei Pflegegrad 1 freiwillig sind, sind sie ab Pflegegrad 2 für Pflegegeldempfänger verpflichtend, sofern die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird.
Der Beratungseinsatz soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige eine bestmögliche häusliche Pflege erhalten. Daher ist er bei Pflegegrad 2 bzw. 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 bzw. 5 vierteljährlich verpflichtend. Wird der Beratungseinsatz nicht durchgeführt, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Ablauf der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Beim Beratungsbesuch wird zunächst die Pflege- sowie Betreuungssituation allgemein eingeschätzt. Unsere Pflegeberater*innen machen sich vor Ort ein eigenes Bild. Ihre Aufgabe ist es zu beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind.
Kommen unsere Berater*innen zu der Einschätzung, dass die Situation nicht gesichert ist, so können sie Maßnahmen empfehlen, welche die häusliche Situation verbessern. Je nach Situation können sinnvolle bzw. erforderliche Maßnahmen zum Beispiel Kurzzeitpflege, der Bezug von Sachleistungen oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren sein.
Mögliche weitere Themen im Rahmen der Pflegeberatung können darüber hinaus unter anderem sein:
- Tipps zur Optimierung des Pflegealltages
- Informationen zu Pflegeschulungen oder Pflegekursen nach § 45 SGB XI
- die Möglichkeit zur Höherstufung des Pflegegrades
- die Bedarfsermittlung von Hilfsmitteln wie beispielsweise Pflegehilfsmittel oder ein Rollator.
Die Gesprächsergebnisse hält die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater in einem Formular fest und übermittelt sie an die Pflegekasse.
Ablauf der Pflegeberatung
Sprechen Sie uns gerne auf einen Termin zur Pflegeberatung an!