Unterstützung durch Angehörige bei der Pflege
Ab Pflegegrad 2 steht pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld zu.
Oft möchten Angehörige Ihre Verwandten selbst in heimischer Umgebung pflegen. Gesetzlich sind sie jedoch nicht dazu verpflichtet, die Pflege zu übernehmen. Als Alternative kann ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden. Dies kann beispielsweise auch erforderlich werden, wenn keine räumliche Nähe besteht und der Pflegebedürftige weiter entfernt wohnt.
Entscheiden sich Angehörige für die häusliche Pflege, so erhalten sie ab Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad.
Zusätzliche Unterstützung für Angehörige
Zusätzlich können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 auch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR/Monat nutzen.
Fallen pflegende Angehörige bei der Betreuung aus – beispielsweise wegen Krankheit oder aufgrund von Urlaub – kann der Pflegebedürftige eine Verhinderungspflege oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Pro Kalenderjahr stehen für die Verhinderungspflege 1.612 Euro für maximal 6 Wochen zur Verfügung.
Zusätzlich kann für maximal 2 Wochen die Kurzzeitpflege genutzt und mit bis zu 806 Euro vergütet werden.