Pflegeberatung - Beratungseinsatz

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Beratungsbesuch: Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, ist ab Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungsgesprächen verpflichtet. Dabei handelt es sich um den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.

Gelegentlich werden Beratungsbesuche von Pflegebedürftigen als notwendiges Übel betrachtet, um die Weiterbewilligung des Pflegegeldes sicherzustellen. Denn ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend, sofern die Betreuung durch Angehörige oder Ehrenamtliche und nicht durch einen professionellen Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird.

Tatsächlich hat der Beratungsbesuch jedoch das Ziel, individuell zu prüfen, ob der Pflegebedürftige optimal versorgt wird oder ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Somit profitieren auch Pflegebedürftige und deren Angehörige vom Beratungsbesuch.

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung aus einer Hand

Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause

Die Pflegeberatung ist für uns eine Herzensangelegenheit. Wir wissen, wie wichtig es für Betroffene ist, dass Pflegeberater*innen sich Zeit nehmen und auf individuelle Fragen und Bedürfnisse eingehen. Und wir wissen, dass Pflegebedürftige meist gerne von derselben Pflegeberaterin / demselben Pflegeberater betreut werden möchten. Unsere zertifizierten Fachkräfte möchten Sie bestmöglich beraten und unterstützen. Wir legen dabei besonderen Wert auf persönliche und verlässliche Beratung sowie Hilfestellung.

Die Pflegeberater*innen der Pflegeberatung Harmony besuchen Sie zu Hause. So können sie sich ein umfassendes Bild von Ihrer aktuellen Pflegesituation machen und konkrete Vorschläge für mögliche Verbesserungen unterbreiten.

Sie müssen sich dabei um (fast) nichts kümmern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns und planen Sie etwas Zeit für das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause ein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten. Die genaue Dauer hängt unter anderem davon ab, in welchem Bereich die Pflege überprüft wird.

Wir füllen die erforderlichen Formulare aus und kümmern uns um die Abwicklung mit der Pflegekasse.

Der Beratungsbesuch ist übrigens für Sie kostenlos. Die Kosten werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bzw. der privaten Krankenversicherung übernommen.

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Beratungsbesuch
Sprechen Sie uns gerne auf einen Termin zur Pflegeberatung an!

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